Ladepunktpflicht 2027: Sind Ihre Parkplätze schon startklar?

Ab dem 1. Januar 2027 gilt für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen eine neue Pflicht aus dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG): Wer ein Bürogebäude, einen Supermarkt, ein Autohaus, ein Hotel oder einen Gewerbepark betreibt, muss Ladeinfrastruktur nachrüsten – unabhängig davon, ob gerade saniert wird oder nicht. Vielen Eigentümern und Betreibern ist das noch gar nicht bewusst. Und die Zeit bis zur Frist wird knapper, als sie aussieht.

Was genau verlangt das Gesetz?

Konkret müssen Sie entweder mindestens einen Ladepunkt je zehn Stellplätze errichten oder mindestens die Hälfte Ihrer Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur für spätere Ladepunkte ausstatten. Bei öffentlich zugänglichen Parkplätzen gibt es zusätzlich eine flexible Option über die bereitgestellte Ladeleistung – hier kann eine kleinere Zahl leistungsstarker Ladepunkte ausreichen. Drei Wege, ein Ziel – und welcher für Ihr Objekt wirtschaftlich am sinnvollsten ist, lässt sich nicht pauschal beantworten.

Warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist

Planung, Netzanschluss, Genehmigungen und Bauzeit brauchen Vorlauf. Wer erst kurz vor der Frist beginnt, läuft Gefahr, in Engpässe bei Installationsbetrieben und Netzbetreibern zu geraten. Ein früher Start gibt Ihnen dagegen die Ruhe, die wirtschaftlich beste Lösung für Ihr Gebäude zu finden – statt unter Zeitdruck die schnellste.

Wir begleiten Sie durch die gesamte Umsetzung

Als Partner für Planung, Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur übernehmen wir für Sie die komplette Umsetzung: von der ersten Standortanalyse über die Auswahl der passenden Erfüllungsoption bis zum laufenden Betrieb. Sie müssen sich nicht selbst durch Gesetzestexte arbeiten – das übernehmen wir.

This article was updated on 4 Juli 2026